Zum Jahreswechsel 2025 gibt es wichtige Neuerungen in der Pflege, die Sie als pflegebedürftige Person oder pflegende Angehörige betreffen. Auch wenn im Jahr 2025 keine neue Pflegereform eingeführt wird, wird die Reform aus dem Jahr 2023 fortgesetzt – insbesondere durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Dieses Gesetz sorgt mit gezielten Maßnahmen für finanzielle Entlastung, erweiterte Unterstützungsangebote und eine Stärkung der häuslichen Pflege.
Wir von Haushaltshilfe Plus freuen uns, Sie auf dem Laufenden zu halten und Ihnen aufzuzeigen, welche konkreten Verbesserungen Sie im Jahr 2025 erwarten dürfen. Unsere wichtigste Nachricht: Ab Pflegegrad 2 sind wir 10 Stunden im Monat für Sie im Einsatz, ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird. Damit bleiben Sie flexibel und finanziell abgesichert!
Die zentralen Neuerungen in der Pflegeversicherung 2025
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl das Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie viele weitere Bereiche der Pflege. Die Erhöhungen sollen dazu beitragen, pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten und die Pflegequalität zu sichern.
Pflegegelderhöhung 2025
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die zu Hause von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen betreut werden.
Pflegegrad | Pflegegeld 2025 | Verbesserung zu 2024 |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 347 Euro monatlich | + 15 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro monatlich | + 26 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro monatlich | + 35 Euro |
Pflegegrad 5 | 999 Euro monatlich | + 52 Euro |
Pflegesachleistungen 2025
Pflegesachleistungen umfassen professionelle Hilfe, z. B. Grundpflege, Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung.
Pflegegrad | Pflegesachleistung 2025 | Verbesserung zu 2024 |
Pflegegrad 2 | 796 Euro monatlich | + 35 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro monatlich | + 65 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro monatlich | + 81 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro monatlich | + 99 Euro |
Entlastungsbetrag 2025
Der Entlastungsbetrag zur Förderung von Alltagsunterstützung steigt auf 131 Euro monatlich (+ 6 Euro).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Der monatliche Höchstbetrag erhöht sich von 40 Euro auf 42 Euro.
Tages- und Nachtpflege 2025
Die Tages- und Nachtpflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, zu Hause zu bleiben, während Teile der Pflege in Tagesstätten oder Pflegeeinrichtungen stattfinden.
Pflegegrad | Tages-/Nachtpflege 2025 | Verbesserung zu 2024 |
Pflegegrad 2 | 721 Euro monatlich | + 32 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.357 Euro monatlich | + 59 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.685 Euro monatlich | + 73 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.085 Euro monatlich | + 90 Euro |
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung 2025
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 steigt der Zuschuss für Maßnahmen zur Anpassung der Wohnung auf 4.180 Euro pro Maßnahme (vorher 4.000 Euro).
Kurzzeit- und Verhinderungspflege 2025
- Kurzzeitpflege: Der jährliche Leistungsbetrag steigt auf 1.854 Euro.
- Verhinderungspflege: Der Betrag steigt auf 1.685 Euro. Zusätzliche ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege können flexibel genutzt werden.
- Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: Die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zu einem Budget von 3.539 Euro zusammengeführt. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden.
Wichtige Änderungen ab Juli 2025:
- Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt nicht mehr durch die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten.
- Dauer der Verhinderungspflege wird auf acht Wochen verlängert (vorher sechs Wochen).
- Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege bis zu acht Wochen hälftig weitergezahlt.
Besonderheit für Familien mit pflegebedürftigen Kindern (Pflegegrade 4 & 5)
Bereits ab 2024 profitieren pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren von:
- Voller Flexibilitätsbonus: Summierte Leistungsbeträge bis zu 3.386 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
- Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen.
- Sofortiger Anspruch ohne Vorpflegezeit.
Ab Juli 2025 erfolgt die Umstellung auf das gemeinsame Jahresbudget.
Ausblick: Weitere Erhöhungen ab 2028
Bereits jetzt ist vorgesehen, dass zum 1. Januar 2028 eine weitere Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgt. Diese wird regelgebunden an die Kerninflationsrate der letzten drei Jahre gekoppelt, um die finanzielle Unterstützung langfristig an die steigenden Kosten anzupassen.
Zusätzlich zu den finanziellen Erhöhungen stehen künftig flexiblere Pflegeleistungen, digitale Pflegeanwendungen und stärkere Unterstützungsmaßnahmen im Fokus, um das Pflegesystem nachhaltig und gerecht zu gestalten.
Unser Angebot ab 2025: Mehr Unterstützung für Sie
Bei Haushaltshilfe Plus sind wir ab Pflegegrad 2 mit 10 Einsatzstunden im Monat für Sie da – ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird. Diese Leistungen können individuell angepasst werden, um Ihren Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Professionelle Unterstützung bei Alltagsaufgaben und hauswirtschaftlicher Versorgung.
- Mehr Zeit und Entlastung für Sie und Ihre Liebsten.
- Ihr Pflegegeld bleibt Ihnen voll erhalten.
Lassen Sie uns gemeinsam das neue Jahr 2025 entlasteter und zuversichtlicher beginnen! Bei Fragen zu den neuen Leistungen oder zur optimalen Nutzung der Pflegeunterstützung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Frohes neues Jahr und nur das Beste für Sie fürs neue Jahr!
Ihr Team von Haushaltshilfe Plus
Kostenlose Erstberatung
Unser Kundenbetreuer in Ihrer Region wird Sie zu Hause besuchen, um Sie umfassend über unseren Service zu informieren. Er wird sich um alle bürokratischen Angelegenheiten kümmern und diese transparent für Sie erledigen, damit Sie schnell Unterstützung erhalten und sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
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