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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Haushaltshilfe Plus GmbH

Zur bessere Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, diverser und/oder weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulinum verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der Haushaltshilfe Plus GmbH angebotenen Dienstleistungen und Produkte sowie für alle zwischen der Haushaltshilfe Plus GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge, gleichgültig, ob diese über die Webseite, per Telefone, per E-Mail oder auf sonstigem Wege zustande kommen.

(2) Dies umfasst ausdrücklich auch die Korrespondenz und Kommunikation mit Krankenkassen im Rahmen der Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen oder zur Abwicklung entsprechender vertraglicher Verpflichtungen.

(3) Ein Auftrag muss mindestens einmal schriftlich unterzeichnet werden. Mit der Unterschrift des Kunden werden alle erforderlichen Schritte und Unterlagen erstellt, um eine ordnungsgemäße und reibungslose Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern sicherzustellen. Grundlage hierfür ist das unterzeichnete Angebot.

(4) Liegt kein schriftlicher und vom Kunden unterzeichneter Auftrag vor, so stehen dem Kunden keinerlei rechtliche Ansprüche oder Forderungen gegenüber der Haushaltshilfe Plus GmbH zu.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1)Ein wirksamer Vertrag zwischen der Haushaltshilfe Plus GmbH und dem Kunden kommt ausschließlich zustande, wenn der Kunde auf die freibleibende und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens der Haushaltshilfe Plus GmbH ein eigenes verbindliches Angebot abgibt und dieses schriftlich bestätigt wird. Die Bestätigung kann schriftlich (digital oder analog) oder durch eine mündliche Zusage erfolgen, die systemseitig dokumentiert wird. Der Vertrag bzw. die Zusage zur Einplanung des vereinbarten Services wird jedoch erst dann rechtsgültig und als erbracht gezählt, wenn die Unterschrift vor Ort gegengezeichnet wird."

(2) Das Angebot wird die Kosten sowie die Refinanzierung explizit darstellen, um die Transparenz der vereinbarten Leistungen zu gewährleisten.  

§ 3 Inhalt des Auftrags

(1) Die Haushaltshilfe Plus GmbH erbringt die Dienstleistungen gemäß den Vorgaben des Kunden, einschließlich spezifischer Anforderungen wie Beginn, Dauer und Häufigkeit der Leistungen. Diese Leistungen werden von Angestellten der Hauswirtschaftskräfte ausgeführt, die den Weisungen der Haushaltshilfe Plus GmbH unterliegen.

(2) Der Inhalt und Umfang der Dienstleistungen werden im Angebot unter dem Reiter "Serviceumfang" verbindlich festgelegt, wobei die individuellen Wünsche des Kunden berücksichtigt werden.

(3) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Handwerksarbeit oder schwere Gartenarbeiten durch die Haushaltshilfe Plus GmbH durchgeführt werden.

§ 4 Abnahme

(1) Die erbrachten Leistungen gelten als vom Kunden abgenommen, wenn dieser nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Leistungserbringung schriftlich (per E-Mail) oder telefonisch Einwände erhebt.

(2) Sollte die Mitarbeiterin nicht vor Ort gewesen sein und dies von der Haushaltshilfe Plus GmbH nicht festgestellt werden können, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, die Abwesenheit der Mitarbeiterin unverzüglich zu melden, entweder schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Unterschrift über die erbrachte Leistung vorliegt.

(3) Wird eine solche Mitteilung seitens des Kunden unterlassen, sodass die Haushaltshilfe Plus GmbH nicht über die Nichterbringung der Leistung in Kenntnis gesetzt wird und keine Möglichkeit zur Klärung oder Alternativlösung besteht, wird der geplante Einsatz in voller Höhe abgerechnet.

§ 5 Dauer und Kündigung

(1) Der Auftrag kann jederzeit von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu begleichen.

§ 6 Änderung und Stornierung von Buchungen

(1) Bei Stornierungen und Änderungen von Buchungen können Bearbeitungsgebühren anfallen.

(2) Änderungen des Einsatzes müssen mindestens zwei Tage im Voraus mit dem Mitarbeiter abgesprochen werden, um eine Vollständige Kostenerstattung und die Vergabe eines neuen Termins zu ermöglichen.

(3) Beispieleliel für Stornierungs- und Änderungsbedingungen bei vereinbarten Stunden:

  • 1 bis 2 Tage vor dem Einsatz: 25 % der 2 Stunden des abgesagten Einsatzes werden abgezogen.
  • Am Tag des Einsatzes: 75 % der 2 Stunden des abgesagten Einsatzes werden abgezogen.
  • Am Tag des Einsatzes: Es erfolgt eine vollständige Kürzung der 2 Stunden des abgesagten Einsatzes.

(4) Die gekürzten Stunden müssen vom Kunden unterschrieben werden und werden in Rechnung gestellt.

(5) Im Falle einer kurzfristigen Änderung kann die Arbeitszeit vor Ort reduziert werden.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung von Haushaltshilfe Plus GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch haftet Haushaltshilfe Plus GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle von Schäden an Gesundheit oder Leben wird unbeschränkt gehaftet.

(3) Die Haushaltshilfe Plus GmbH übernimmt lediglich Haftung für die Abrechnung, wenn Unstimmigkeiten innerhalb von 24 Stunden nach Nicht-Erbringung der Leistung an uns gemeldet werden. Es werden ausschließlich die Stunden abgerechnet, die tatsächlich erbracht wurden, basierend auf dem im Beratungsgespräch vereinbarten Serviceumfang sowie dem Leistungsnachweis, der entweder von Ihnen selbst bei jedem Einsatz abgezeichnet oder durch eine hinterlegte Unterschrift mündlich von Ihnen bestätigt wurde. Sollte es Unstimmigkeiten geben, können diese direkt mit uns geklärt werden. Nicht genutzte Leistungen werden als Stundenguthaben erfasst und können beim nächsten Einsatz oder über mehrere Einsätze hinweg individuell mit Ihrer zugeteilten Einsatzkraft nachgeholt werden. Auf diese Weise halten wir den bürokratischen Aufwand in der Abrechnung so gering wie möglich."

Die Haushaltshilfe Plus GmbH übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Erbringung der Leistungen vor Ort. Im Falle der Erkrankung eines Mitarbeiters besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz. Die Haushaltshilfe Plus GmbH verpflichtet sich jedoch, eine Ersatzkraft bereitzustellen, sofern dies aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Möglichkeiten möglich ist.“

(4) Des Weiteren haftet die Haushaltshilfe Plus GmbH nicht für Beratungsleistungen. Wir erbringen lediglich Beratungsvorschläge und bieten keine Rechtsberatung an. Eine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Beratungsgespräch besprochenen Themen wird nicht übernommen. Jegliche Beratung dient ausschließlich als Empfehlung und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beratung durch qualifizierte Experten.“

(5) „Die Haushaltshilfe Plus GmbH haftet nicht für die Garantie einer festen Servicezeit oder für die Zuweisung desselben Mitarbeiters. Es kann zu Änderungen der Servicezeiten sowie der eingesetzten Mitarbeiter kommen, ohne dass hieraus Ansprüche auf Entschädigung oder Ersatz entstehen. Die Haushaltshilfe Plus GmbH bemüht sich, die vereinbarten Leistungen in einem angemessenen Rahmen zu erbringen, übernimmt jedoch keine Haftung für abweichende Zeiträume oder den Einsatz anderer Mitarbeiter.“

§ 8 Abrechnung mit den Kostenträgern

(1) Die Abrechnung erfolgt entweder unmittelbar mit dem Kunden oder direkt mit den zuständigen Krankenkassen, Sozialämtern oder Versicherungen. Die für eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen Unterlagen werden zusammen mit dem Angebot bereitgestellt.

(2) Für die Erstellung dieser Unterlagen sowie für die Kommunikation mit den Kostenträgern wird eine einmalige Gebühr erhoben. Die Gebühr ist dem Angebot zu entnehmen. Ziel ist es, alle Unklarheiten im Vorfeld zu klären, um eine problemlose Finanzierung durch die Kostenträger zu gewährleisten.

§ 8.1 Abrechnung bei Absetzungsschreiben der Kostenträger

(1) Sollte seitens der Kostenträger ein Absetzungsschreiben bezüglich der Rechnung der Haushaltshilfe Plus GmbH eingehen und die Rechnung nicht in voller Höhe beglichen werden, stellt dies einen Fall dar, der von der Haushaltshilfe Plus GmbH als nicht ordnungsgemäße und nicht reibungslose Abrechnung eingestuft wird. In diesem Fall ist die Abrechnungsabteilung der Haushaltshilfe Plus GmbH verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und entsprechend zu bearbeiten.

(2) Die Bearbeitung des Absetzungsschreibens kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Mögliche Ursachen für eine unvollständige Zahlung sind insbesondere: • Möglichkeit 1: Die Krankenkasse hat einen Fehler in der Abrechnung begangen. • Möglichkeit 2: Ein weiterer Dienstleister hat über denselben Topf abgerechnet. • Möglichkeit 3: Der Kunde hat eine Abrechnung oder Rezeptgebühr eingereicht, die zu einer Kürzung der Zahlung geführt hat.

**"(3) In jedem dieser Fälle entsteht für die Haushaltshilfe Plus GmbH ein zusätzlicher Aufwand, der durch die Abrechnungsabteilung bearbeitet werden muss. Dieser bürokratische Aufwand wird auf dem Leistungsnachweis als privat zu tragende Leistung gebucht. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand wird entsprechend protokolliert und berechnet.

(4) Die Gebühr für die Bearbeitung eines Absetzungsschreibens beläuft sich auf mindestens 1,5 Stunden, da ein erheblicher Aufwand entsteht, um in der Warteschlange der Kostenträger die relevanten Informationen abzufragen, die Abrechnung zu korrigieren und eine neue Rechnung zu erstellen. Der genaue Aufwand wird individuell geprüft und entsprechend als private Leistung auf dem Leistungsnachweis abgerechnet. Die Gebühren orientieren sich an den regulären Stundenpreisen, die im Angebot aufgeführt sind."**

§ 8.2 Sonstige Leistungen und Zusatzaufwand

**"(1) Sollten seitens des Kunden zusätzliche Leistungen erforderlich werden, wie beispielsweise die Klärung von Angelegenheiten mit der Versicherung oder die Begleitung zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), sind diese Leistungen nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Serviceumfangs. Diese können entweder vom jeweiligen Alltagshelfer erbracht werden oder zusätzlich privat gebucht werden.

(2) Auf Wunsch des Kunden können solche Zusatzleistungen auch in den gebuchten Serviceumfang für den jeweiligen Monat integriert werden. In diesem Fall führt die Erbringung dieser Leistungen zu einer Reduzierung der Zeit für andere vereinbarte Tätigkeiten, da die dafür aufgewendete Zeit mit dem gebuchten Leistungsumfang verrechnet wird.

(3) Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Kunden entweder separat in Rechnung gestellt oder, auf Wunsch des Kunden, mit der Abrechnung der monatlich vereinbarten Leistungen kombiniert. Falls die Zusatzleistung privat gebucht wird, erfolgt die Abrechnung entsprechend der vereinbarten Stundenpreise."**

§ 8.3 Private Abrechnung

(1) Bei Privatzahlung ist der Betrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig, es sei denn, der Kunde hat sich für die Teilnahme am Lastschriftverfahren entschieden.

(2) Für Privatpatienten wird gegen eine Gebühr im Vorfeld eine entsprechende App eingerichtet, um die Abrechnung zu beschleunigen. Der Kunde erhält die Rechnung und ist verpflichtet, diese bei der Krankenkasse oder Beihilfe zur Erstattung einzureichen.

(3) Die Abrechnung für Privatpatienten oder beihilfeberechtigte Personen erfolgt ausschließlich über das SEPA-Lastschriftmandat.“

§ 9 Laufzeit/ Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Kündigung des Vertrages
Verträge können von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, sobald sämtliche ausstehenden Leistungen und Rechnungen beglichen wurden. Sollte der Kunde nicht kooperieren, die Zahlung verweigern oder die Unterschrift trotz nachweislicher Erbringung der Leistung verweigern, wird das Mahnverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet. Für jede Kontaktaufnahme der Abrechnungsabteilung mit dem Kunden zur Klärung des Sachverhalts wird dem Kunden der hierfür erforderliche Aufwand in Rechnung gestellt. Dieser Aufwand wird mit einem Betrag von 15 Minuten zum regulären Stundensatz pro Anruf berechnet.

(2) Begleichung erbrachter Leistungen
Bereits erbrachte Leistungen sind vom Kunden unverzüglich zu begleichen.

(3) Verpflichtung zur Zahlung vereinbarter Einsätze
"Sollte der Kunde keine weiteren Einsätze wünschen, ist der Kunde verpflichtet, die bereits verplanten Einsätze wahrzunehmen oder diese mindestens zwei Tage vorher telefonisch oder schriftlich abzusagen. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, bleibt der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Stunden zu bezahlen, unabhängig davon, ob der Einsatz wahrgenommen wurde. Andernfalls gilt § 6."

(4) Fortführung der Dienstleistungen bei fehlender Kündigung
Sollte keine schriftliche Kündigung vorliegen, wird die Haushaltshilfe Plus GmbH dem Kunden weiterhin die vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung stellen. In diesem Fall greifen die Bestimmungen des § 9 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 6 der AGB der Haushaltshilfe Plus GmbH zur Begründung der Rechnung. Auch bei Nichtabnahme der Dienste oder Nichterreichbarkeit des Kunden telefonisch gelten die AGB.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Haushaltshilfe Plus GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

(2) Detaillierte Informationen hierzu können der Datenschutzerklärung auf der Website der Haushaltshilfe Plus GmbH entnommen werden.

§ 11 Änderungen der AGB 

(1) Die Haushaltshilfe Plus GmbH behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Bedarf zu ändern.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens acht Wochen vor ihrem Inkrafttreten angekündigt.

§ 12 Rechte und Pflichten

(1) Zugang zu Räumen
Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten zu gewähren, damit die vereinbarten Dienstleistungen ordnungsgemäß erbracht werden können.

(2) Bereitstellung von Materialien
Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Reinigungs- und Pflegeutensilien bereit, die für die Erbringung der Leistungen benötigt werden.

(3) Schutzmaßnahmen
Der Kunde hat geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Mitarbeiter des Unternehmens vor Unfällen oder sonstigen Gefährdungen zu bewahren.

(4) Meldung von Krankheiten
Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich über das Vorliegen ansteckender Krankheiten im Haushalt zu informieren, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

(5) Terminvereinbarungen und Stornierungen
Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich.

(6) Leistungsnachweis
Der Nachweis erfolgt digital durch eine elektronische Unterschrift.

(7) Flexibilität bei der Terminplanung
Kunden und Mitarbeiter können die Zeitpläne flexibel anpassen, um Feiertage, Arztbesuche oder unvorhergesehene Ereignisse zu berücksichtigen, sofern dies einvernehmlich vereinbart wird.

§ 13 Höhere Gewalt und Zahlungsregelungen

  1. Definition höhere Gewalt:
    Höhere Gewalt umfasst unvorhersehbare und unkontrollierbare Ereignisse, wie z. B. extreme Witterungsbedingungen (dramatischer Schneefall, Orkane, Unwetter, Überschwemmungen), die die Anfahrt oder die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unmöglich oder unzumutbar machen.
  2. Zahlungspflicht bei höherer Gewalt:
    In Fällen höherer Gewalt bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen. Die vereinbarten Leistungen werden in voller Höhe berechnet, da es sich um ein unvorhergesehenes Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegt.
  3. Begründung der Kostenregelung:
    • Die Finanzierung der Dienstleistungen erfolgt häufig durch Dritte, sodass der Ausfall oder die Verschiebung von Leistungen beim Kunden die wirtschaftliche Grundlage der Planung gefährdet. Das Risiko der Begleichung trägt der Kunde."
    • Darüber hinaus kann eine Nachholung der entgangenen Stunden aufgrund personeller Einschränkungen oder organisatorischer Hürden nur teilweise oder gar nicht erfolgen, was zu zusätzlichen Belastungen führt.
  4. Pflichten des Dienstleisters:
    Der Dienstleister wird den Kunden unverzüglich über die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt informieren und bemüht sich, alternative Lösungen anzubieten, soweit dies möglich ist.
  5. Ausfallregelungen:
    Ist eine Nachholung der entfallenen Leistung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart, erfolgt diese im Rahmen der bestehenden Verfügbarkeit. Die ursprüngliche Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.

§ 14 Schlussbestimmung

(1) Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Gütersloh, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Haushaltshilfe Plus GmbH erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen (maximale Arbeitshöhe: übliche Haushaltsleiter):

  • Haushaltshilfe:
    • Reinigungsarbeiten (Bodenpflege, Möbel abstauben, Bad und WC reinigen).
    • Wäschepflege (waschen, bügeln).
    • Fenster putzen, Gardinen waschen.
    • Einkaufshilfe und Unterstützung bei der Nahrungszubereitung.
    • Weitere Leistungen, wie auf der Website aufgeführt.
  • Arbeiten im und am Haus:
    • Terrassen fegen, Laub entfernen, Lichtschächte reinigen.
  • Betreuungsleistungen:
    • Begleitung und Unterstützung im Alltag.
  • Beratung:
    • Unterstützung bei Höherstufungsanträgen, MDK-Besuchen und Kommunikation mit Krankenkassen.

Haushaltshilfe Plus GmbH

Die von der Haushaltshilfe Plus GmbH erbrachten Dienstleistungen im Bereich der Pflege und Haushaltshilfe erfolgen gemäß § 45a SGB XI und umfassen hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Für spezielle Leistungen oder bei außergewöhnlich starker Verschmutzung können zusätzliche Gebühren erhoben werden.