An die Pflegekasse wenden
Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein Antrag auf Pflegeleistungen ist auch telefonisch möglich. Angehörige können mit entsprechender Vollmacht unterstützen. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen.
Was folgt nach dem Antrag?
Die Pflegekasse veranlasst eine Begutachtung. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit geprüft. Die Entscheidung erfolgt anschließend durch die Kasse. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt Antrag, Beratung und Verfahren ausführlich.
Die eigene Situation in Worte fassen
Für das Gespräch können Sie konkrete Alltagssituationen notieren: Was gelingt allein? Wobei hilft schon jemand? Was bleibt liegen? Auch die gewünschte Häufigkeit der Unterstützung ist hilfreich.
- Kurze Beispiele aus dem normalen Alltag sammeln.
- Fragen zum Antrag schriftlich festhalten.
- Bei Bedarf eine vertraute Person zum Gespräch hinzunehmen.
Offizielle Quellen & weiterführende Informationen
Quellen abgerufen am 8. Oktober 2026. Kontakte und Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind die Auskünfte und Entscheidungen Ihrer Kasse.