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Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Geburt

Entlastung, wenn Sie sie besonders brauchen.

Nach Krankenhaus, Operation, Sturz oder Knochenbruch sowie während der Schwangerschaft und nach der Geburt kann der Haushalt zur Belastung werden. Haushaltshilfe Plus plant Unterstützung bei Haushalt, Einkäufen und Mahlzeiten – passend zu Ihrer Situation.

Beginn nach persönlicher Abstimmung

Der Alltag läuft weiter. Sie müssen nicht alles allein schaffen.

Ein gebrochener Arm, eingeschränkte Beweglichkeit nach einem Sturz oder die Erholung nach einer Operation: Wenn gewohnte Aufgaben vorübergehend schwerfallen, können wir gemeinsam Unterstützung planen.

Auch Beschwerden in der Schwangerschaft oder die Zeit nach der Geburt können Anlass sein, sich Hilfe im Haushalt zu wünschen. Medizinische Behandlung, Pflege und Hebammenleistungen gehören nicht zu diesem Angebot.

Kassenverträge zum Start geplant

Wir bereiten die vertraglichen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit Krankenkassen vor. Welche Kassen, Leistungen und Regionen abgedeckt sind, ergänzen wir nach Abschluss der Verträge.

Bis dahin ist eine direkte Abrechnung durch Haushaltshilfe Plus noch nicht zugesagt.

Kostenübernahme bei Krankheit oder nach einem Unfall

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse kann unter bestimmten Voraussetzungen infrage kommen. Ein Sturz, ein Knochenbruch oder eine Operation allein begründet noch keinen Anspruch. Maßgeblich sind Ihre Einschränkungen, Ihre Haushaltssituation und die Prüfung durch die Kasse.

Eine ärztliche Bescheinigung kann den Bedarf begründen. Sie allein ist noch keine Kostenübernahme. Klären Sie vor einer Beauftragung Antrag, Bewilligung, Dauer, mögliche Zuzahlungen und die Anforderungen an den Anbieter.

Gesetzliche Grundlage: § 38 SGB V ↗ · Beispiel TK: Antrag und ärztliche Bescheinigung ↗

Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt

Für Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung gelten eigene Voraussetzungen: Wenn Sie deshalb den Haushalt nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann, sieht die gesetzliche Krankenversicherung Haushaltshilfe vor.

Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse den Antrag, die erforderlichen Nachweise, den Umfang und einen geeigneten Anbieter. Auch hier ersetzt ein ärztlicher Nachweis nicht die Abstimmung der Kostenübernahme.

Gesetzliche Grundlage: § 24h SGB V ↗

So bereiten Sie die Unterstützung vor

  1. Bedarf besprechen: mit der behandelnden Praxis oder dem Entlassmanagement klären, welche Hilfe nach der Entlassung nötig ist.
  2. Kasse kontaktieren: Antrag, Nachweise und Anbieteranforderungen erfragen.
  3. Hilfe vereinbaren: mit uns Umfang, möglichen Beginn und Finanzierung besprechen. Verfügbarkeit und Abrechnungsmöglichkeit werden individuell geprüft.

Alternativ können Sie Unterstützung privat beauftragen. Dafür erhalten Sie vorab eine klare Kostenabsprache.

Wir beginnen mit Ihren Wünschen.

Erzählen Sie uns, wobei Sie Unterstützung suchen. Wir besprechen die Möglichkeiten für Ihren Bedarf.

Unverbindlich Unterstützung anfragen →

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